Das im Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Einrichtung einer zentralen Meldestelle, bei der Arbeitnehmer/innen Rechtsverstöße melden können und in ihrer Identität geschützt werden.
Das im Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Einrichtung einer zentralen Meldestelle, bei der Arbeitnehmer/innen Rechtsverstöße melden können und in ihrer Identität geschützt werden.