Ab 1.1.2024 beträgt der Mindestlohn Euro 12,41 und ab 1.1.2025 Euro 12,82. Auch Verträge mit Praktikanten (außer bei Pflichtpraktika in Schule oder Studium) und Geringfügige Beschäftigten sind anzupassen.
Umstrukturierungen, Personalabbau, Verlagerung von Abteilungen, Betrieben, Neugründung oder Schließung von Unternehmen.
Kündigung, vertragliche Abwicklung, Aufhebungsvereinbarungen, Zeugnisstreitigkeiten, Lohnforderungen
Verhandlung und Abschluss von Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich und Sozialplan, Betriebsübergang und Bestandsschutz.
LUDWIG RECHTSANWÄLTE
Lucile-Grahn-Str. 41
81675 München
Ich führe auf Wunsch auch maßgeschneiderte Inhouse-Seminare für Unternehmen sowie Schulungen für Vereine, öffentliche Träger usw. durch. Kontaktieren sie uns
Mindestlohn steigt!
Ab 1.1.2024 beträgt der Mindestlohn Euro 12,41 und ab 1.1.2025 Euro 12,82. Auch Verträge mit Praktikanten (außer bei Pflichtpraktika in Schule oder Studium) und Geringfügige Beschäftigten sind anzupassen.
Krankmeldung nach Kündigung
Wird ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigt, am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeit insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. BAG Urteil vom 08.09.2021. Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auch erschüttert, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Folgebescheinigungen passgenau bis zum Ende der Kündigungsfrist reichen und der Arbeitnehmer unmittelbar nach Ende der Kündigungsfrist eine neue Beschäftigung aufnimmt. Der Arbeitnehmer hat dann die volle Beweislast, dass er tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war (BAG 13.12.2023 – 5 AZR 137/23).
Gesetzlicher Whistleblower-Schutz seit Juli 2023
Das im Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Einrichtung einer zentralen Meldestelle, bei der Arbeitnehmer/innen Rechtsverstöße melden können und in ihrer Identität geschützt werden.
Rufbereitschaft als Arbeitszeit
Bei Rufbereitschaft ist grundsätzlich nur die tatsächlich Arbeitszeit zu bezahlen und nicht die Zeit, in der man sich bereithalten muss und grundsätzlich uneingeschränkt private Aktivitäten entfalten kann. Wenn genügend Reaktionszeit eingeräumt wird, bis die Arbeit aufgenommen werden muss und wenn dem Arbeitnehmer genügend Raum für seine Planung außerhalb der Einsatzzeiten gegeben wird, sind die Zeiten, in denen Rufbereitschaft besteht aber nicht gearbeitet wird, keine Arbeitszeit und nicht als Arbeitszeit zu vergüten. EuGH Urteil vom 11.11.2021
Unsere Mandanten sind Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Handelsvertreter, Geschäftsführer und Vorstände, männlich, weiblich oder divers.
Wir beraten und vertreten außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen rund um den Arbeitsvertrag und Dienstvertrag und damit im Zusammenhang stehenden Fragen und Problemen, insbesondere zu Kündigung, finanziellen Ansprüche, Haftung, Zeugnis, betriebliche Altersversorgung etc.
Wir betreuen Unternehmen und Vereine in allen Fragen des Arbeitsrechts und des Umgangs mit dem Betriebsrat sowie im Vertragsrecht, Handelsrecht, Vertriebsrecht und Gesellschaftsrecht.
Frau Cornelia Ludwig ist eine erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht mit Expertise sowohl im Individual- als auch im kollektiven Arbeitsrecht und langjähriger Beratungs- und Prozesspraxis.
Sie kooperiert mit Rechtsanwalt Reinhold Schmid, dessen Schwerpunkte im Vertragsrecht wie Kauf- und Werkvertrag, Leasing- und Versicherungsrecht sowie Immobiliarrecht liegen
Umstrukturierungen, Personalabbau, Verlagerung von Abteilungen, Betrieben, Neugründung oder Schließung von Unternehmen.
Kündigung, vertragliche Abwicklung, Aufhebungsvereinbarungen, Zeugnisstreitigkeiten, Lohnforderungen.
Gestaltung, Verhandlung und Abschluss von Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich und Sozialplan, Betriebsübergang und Bestandsschutz.
Interview zum Thema Digitalisierung in der Anwaltschaft.
Cornelia Ludwig erläutert die Herausforderungen und Chancen, die die fortschreitende Digitalisierung für Anwälte mit sich bringt, und betont die Bedeutung von Technologien im juristischen Bereich.
Rechtsanwältin Ludwig führt regelmäßig Seminare bei der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern durch. Diese finden in München in der Orleansstraße oder in der IHK- Akademie in Feldkirchen-Westerham statt.
Nähere Informationen erhalten Sie unter
akademie.ihk-muenchen.de
Referentin: Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Cornelia Ludwig
Referentin: Rechtsanwältin und Fachanwältin Cornelia Ludwig
Referentin: Rechtsanwältin Cornelia Ludwig
Wir führen auch maßgeschneiderte Inhouse-Seminare für Unternehmen sowie Schulungen für Vereine, öffentliche Träger usw. durch.
Weitere Seminarthemen z.B.: